Angaben gemäß § 5 TMG
Wirtschaftskanzlei Dabruck
Fronbachstraße 12
36100 Petersberg
Geschäftsinhaberin: Carmen Dabruck
Telefon:
Carmen Dabruck 0151 16030923
Dieter Dabruck 0160 96438116
Telefax: 0661 29286521
E-Mail: info@wirtschaftskanzlei-dabruck.de
Webseite: www.wirtschaftskanzlei-dabruck.de
Industrie- und Handelskammer Fulda
Heinrichstr. 8
36006 Fulda
Telefon: 0661 284-0
Telefax: 0661 284-44
E-Mail: vogt@fulda.ihk.de
Webseite: www.ihk-fulda.de
Tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
Registrierungsnummer: D-1YOT-QCU6K-17
Die Eintragung kann bei der folgenden Registerstelle überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60/Anruf)
Internetseite: www.vermittlerregister.info
Tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34c GEwO
Die Eintragung kann bei der folgenden Registerstelle überprüft werden:
Landkreis Fulda
wörthstr. 15
36037 Fulda
Telefon:06616006-0(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60/Anruf)
Internetseite: www.landkreis-fulda.de
Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es unabhängige Schlichtungsstellen, die unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden können:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 030 206058 – 0
Telefax: 030 206058 – 58
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Telefon: 01802 – 550444 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Telefax: 030 – 20458931
Webseite: www.pkv-ombudsmann.de
§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermO)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
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