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Ihr gutes Recht

PKV- Tarifoptimierung - § 204

Wir, die Konzeptberater, sind hier die richtigen Ansprechpartner.

Wir suchen für Sie nach den richtigen Alternativen und verhandeln mit den Versicherer die Prämie.

Nutzen Sie noch heute unsere Kompetenz und optimieren Ihre PKV. Nutzen Sie die Ersparnis für die schönen Dinge des Lebens oder sichern Sie sich ohne finanziellen Mehraufwand Ihren Ruhestand.

 

Was können Sie tun, was ist möglich?

Ein Wechsel der Gesellschaft ist nicht immer die beste Lösung

Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft

Ohne Gesundheitsprüfung

Fast alle Versicherer bieten andere Tarife an. So können Experten prüfen, ob diese Traife günstiger sind.

 

  • Vorteil bei Optimierung des Tarifes:
  • Die Alterungsrückstellung bleibt erhalten
  • Preisvorteile von durchschnittlich 40%
  • z.T bessere Leistungen
  • garantierte Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung

 

Die nächste Beitragsanpassung kommt bestimmt

Wie funktioniert der Tarif §204

Versicherte sollten sich noch bevor die nächsten Beitragserhöhungen kommen, die für Sie günstigsten Tarifkonditionen bei Ihren Anbietern sichern. Denn die Versicherungsgesellschaften unterhalten viele Tarife mit vergleichbarem Leistungsniveau, deren Beiträge sich in den letzten Jahrzehnten aber sehr unterschiedlich entwickelt haben. Einige Tarife, insbesondere ältere, haben sich stark verteuert. Andere verhalten sich stabil und sind sehr viel günstiger. Und der §204 des Versicherungsvertragsgesetzes garantiert Bestandskunden das Recht, innerhalb ihrer Gesellschaft den Tarif ohne Nachteile zu wechseln.
Langjährig Versicherte können somit bis zu 40% ihres PKV-Beitrags sparen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Dies geht jederzeit, ohne Kündigung und ohne erneute Gesundheitsprüfung (sofern der Zieltarif keine zusätzlichen Leistungen bietet). Zudem bleiben dem Kunden die Alterungsrückstellungen erhalten.

Wechsel des Versicherers

Immer mit Gesundheitsfragen

In vielen Fällen ist der Wechsel des Versicherers von Vorteil

freie Wahl der Leistungen, z.B

  • stationäre Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  •  hohe Kostenerstattung für Zahnersatz
  • Freie Arztwahl
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Je nach Tarif weltweiter Krankenschutz
  • eine erneute Gesundheitsprüfung ist immer erforderlich!

 

Wir machen nicht alles, aber das was wir machen, machen wir richtig und gut.

Nämlich zu Ihrer Zufriedenheit.

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