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Jeder 2. wird statistisch gesehen zum Pflegefall!

Wieviele kennen Sie?

In Deutschland sind heute knapp 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Auch Sie können zum Pflegefall werden. Dabei kann es auch Jüngere treffen – z. B. durch einen Unfall, oder eine schwere Erkrankung. Wenn diese Situation eintreten sollte, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf Sie zu. Denken Sie an die Kosten für die Betreuung zu Hause oder für ein Pflegeheim.

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Pflegegrade – Definition

Im Zuge der Pflegereform 2016/2017 wurden die bisherigen Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 in fünf neue Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt. Diese Überleitung ist in § 140 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert.
Seit Januar 2017 werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die drei Pflegestufen sowie die Anerkennung von eingeschränkter Alltagskompetenz z. B. von Demenzkranken („Pflegestufe 0“) wurden durch die Pflegegrade komplett ersetzt.

 

Monatliche Leistungen bei ambulanter Pflege

  PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Geldleistung ambulant   316€ 545€ 728€ 901€
Sachleistung ambulant   689€ 1.298€ 1.612€ 1.995€
 
   

Monatliche Leistungen bei teilstationärer und stationärer Pflege

  PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Leistungsbetrag teilstationär   689€ 1.298€ 1.612€ 1.995€
Leistungsbetrag stationär 125€ 770€ 1.262€ 1.775€ 2.005€
 
   
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